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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TRIUSO GmbH
Steeg 4
84428 Buchbach
Handelsregister: Amtsgericht Traunstein, HRB 10231

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen TRIUSO GmbH (nachfolgend „Verkäufer") und dem Kunden (nachfolgend „Käufer"), soweit der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender AGB des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop oder in Katalogen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, Waren zu bestellen.

(2) Mit dem Absenden einer Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung annimmt oder die Ware versendet.

(4) Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang abzulehnen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen und vom Käufer getragen, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.

(2) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Käufer oder bei Versendung mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).

(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers.

(5) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann.

§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von zwei Wochen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

(3) Bei Mängeln kann der Verkäufer zunächst Nacherfüllung leisten. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstehen.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei sonstigen Schäden haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Verkäufers.

(4) Die Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Höhere Gewalt

(1) Im Falle höherer Gewalt ist der Verkäufer für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von seiner Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind, insbesondere Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsträgern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern oder deren Subunternehmern eintreten.

(2) Der Verkäufer wird den Käufer über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Behinderung unverzüglich unterrichten.

§ 9 Vertraulichkeit

Der Käufer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und als vertraulich bezeichnete Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers in Buchbach.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers in Buchbach, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Stand: February 2026

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